Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rowisoft GmbH für die Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service)

1. Leistungen

1.1 Der Anbieter erbringt die vertraglichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügbarkeitsbereich (von der Rechenzentrumsschnittstelle bis zum Internet). Umfang, Art, Verwendungszweck und Einsatzbedingungen der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und der Benutzerdokumentation.

1.2 Zusätzliche Leistungen – etwa die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen oder erforderlicher Anpassungen – bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

1.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen und wird den Kunden elektronisch über solche Aktualisierungen sowie die entsprechenden Nutzungshinweise informieren.

2. Nutzungsumfang

2.1 Die vertraglichen Leistungen dürfen nur vom Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt werden. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde über Telekommunikation (Internet) auf die Leistungen zugreifen und die Funktionalitäten der Software über einen Browser oder eine andere geeignete Anwendung (z.B. App) nutzen. Weitere Rechte – insbesondere an der Software oder an etwa im Rechenzentrum bereitgestellten Infrastrukturdiensten – werden nicht eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

2.2 Der Kunde darf die Software nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus nutzen, nicht von Dritten nutzen lassen und Dritten auch sonst keinen Zugang zur Software verschaffen. Insbesondere darf der Kunde die Software oder Teile hiervon nicht vervielfältigen, verkaufen, vermieten, verleihen oder sonst vorübergehend oder dauerhaft überlassen.

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen gegen eine vertragswidrige Nutzung zu implementieren, sofern die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird.

2.4 Im Falle eines Missbrauchs oder einer unberechtigten Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle zur Durchsetzung von Ansprüchen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen – insbesondere Namen und Anschrift des verantwortlichen Nutzers.

2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung entziehen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde den zulässigen Nutzungsumfang erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Anbieter kann in diesem Zusammenhang den Zugang zu den Leistungen unterbrechen oder sperren und setzt dem Kunden in der Regel zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe. Der Entzug der Zugangsberechtigung allein stellt noch keine Kündigung des Vertrages dar. Ein Entzug ohne Kündigung darf nur für einen angemessenen Zeitraum aufrechterhalten werden, der drei Monate nicht überschreitet.

2.6 Der Vergütungsanspruch des Anbieters für eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bleibt unberührt.

2.7 Der Kunde hat Anspruch auf Wiedererteilung der Zugangsberechtigung, sobald er nachweist, dass die unzulässige Nutzung eingestellt wurde und zukünftig unterbleibt.

3. Verfügbarkeit und Leistungsstörungen

3.1 Die Verfügbarkeit der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

3.2 Unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistungen stellen keinen Mangel dar. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

3.3 Werden Fristen durch Umstände beeinträchtigt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (einschließlich Streiks oder Aussperrungen), verlängern sich diese Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer der Störung.

3.4 Entsteht dem Anbieter durch eine Störung ein Mehraufwand, kann er diesen Mehraufwand gesondert vergüten lassen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

3.5 Ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich erklärt, ob er diese Rechte ausübt oder weiterhin Leistung verlangt. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde dem Anbieter den Wert der bisherigen Nutzung sowie eine durch bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetretene Verschlechterung zu ersetzen. Die Haftung des Anbieters wegen Verzugs ist auf 0,5 % der Vergütung für den von dem Verzug betroffenen Teil der Leistung pro vollendeter Woche des Verzugs begrenzt, höchstens jedoch auf insgesamt 5 %, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.6 Für Schäden aufgrund Verzugs kann der Kunde 1 % der Vergütung für den jeweils betroffenen Teil der Leistung pro vollendeter Woche des Verzugs verlangen, höchstens jedoch insgesamt 10 % dieser Vergütung (bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die jährliche Vergütung für die betroffenen Leistungen).

3.7 § 578b BGB bleibt unberührt.

4. Datenschutz

4.1 Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, handelt er ausschließlich als Auftragsverarbeiter und verarbeitet diese Daten nur zur Erfüllung des Vertrages auf Grundlage der Weisungen des Kunden. Der Kunde trägt die nachteiligen Folgen solcher Weisungen.

4.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne und stellt sicher, dass jede Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Vertrag rechtmäßig erfolgt. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verarbeitung beruhen, die dem Kunden zuzurechnen ist.

4.3 Der Kunde ist gegenüber der betroffenen Person für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, sofern der Anbieter nicht aufgrund einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung haftet. Der Kunde prüft und beantwortet Anfragen und Ansprüche betroffener Personen, der Anbieter unterstützt ihn hierbei im erforderlichen Umfang.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hat Zugangsdaten und Authentifizierungsinformationen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen.

5.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder mit Zustimmung des Kunden resultieren. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ihm entsprechende Risiken oder Verletzungen bekannt werden oder bekannt werden müssen.

5.3 Der Kunde nutzt die vom Anbieter bereitgestellten Möglichkeiten zur Datensicherung innerhalb seines eigenen Verantwortungsbereichs.

6. Vertragswidrige Nutzung und Schadensersatz

Für jeden Fall unberechtigter Nutzung einer vertraglichen Leistung im Verantwortungsbereich des Kunden hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die bei vertragsgemäßer Nutzung während der für die jeweilige Leistung geltenden Mindestvertragslaufzeit angefallen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

7. Sachmängel und Aufwendungsersatz

7.1 Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unwesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unsachgemäßer oder übermäßiger Nutzung, natürlichem Verschleiß, Ausfall von Komponenten der Systemumgebung oder bei vom Kunden nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.

Ansprüche bestehen ferner nicht bei äußeren Einflüssen, die im Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder bei nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, sofern diese die Analyse oder Beseitigung eines Mangels erschweren oder verhindern.

7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Längere gesetzliche Verjährungsfristen (z.B. gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleiben unberührt. Die Bearbeitung einer Mängelanzeige hemmt die Verjährung nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Eine Nacherfüllung beeinflusst die Verjährung nur hinsichtlich des Mangels, der Gegenstand der Nacherfüllung ist.

7.3 Rückgriffsrechte gemäß § 327u BGB bleiben unberührt. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über etwaige Ansprüche seines eigenen Kunden, die einen Rückgriff auslösen können, und stellt alle relevanten Informationen zur Verfügung.

7.4 Der Anbieter kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn
a) kein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte dies mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen;
b) ein gemeldeter Mangel nicht reproduzierbar oder vom Kunden nicht nachweisbar ist;
c) zusätzliche Kosten dadurch entstehen, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

8. Rechtsmängel

8.1 Der Anbieter haftet für die Verletzung von Rechten Dritter nur, wenn die Leistung vertragsgemäß und in der vorgesehenen Einsatzumgebung genutzt wird. Die Haftung ist auf die Europäische Union, den Europäischen Wirtschaftsraum und den vereinbarten Nutzungsort beschränkt. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.

8.2 Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten geltend machen. Der Anbieter (und etwaige Vorlieferanten) sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Der Kunde darf Ansprüche Dritter nicht anerkennen, bevor er dem Anbieter eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme und Verteidigung eingeräumt hat.

8.3 Im Falle einer Rechtsverletzung kann der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
a) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Leistung verschaffen;
b) die Leistung so ändern, dass keine Rechte mehr verletzt werden; oder
c) die Leistung zurücknehmen und die vom Kunden gezahlte Vergütung – abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung – erstatten, wenn keine andere zumutbare Abhilfe möglich ist.

8.4 Die Verjährung richtet sich nach Ziffer 7.2.

9. Störungsmanagement

9.1 Der Anbieter nimmt Störungsmeldungen des Kunden entgegen, ordnet sie Störungskategorien zu und erbringt die vereinbarten Analyse- und Maßnahmenleistungen.

9.2 Der Anbieter nimmt ordnungsgemäße Störungsmeldungen während seiner üblichen Geschäftszeiten entgegen und weist auf Wunsch eine Referenznummer zu.

9.3 Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Störungen wie folgt kategorisiert:
a) Schwerwiegende Fehler – Mängel, die die Nutzung verhindern oder erheblich einschränken;
b) Sonstige Unterbrechungen – Mängel, die die Nutzung erheblich, aber nicht schwerwiegend einschränken;
c) Sonstige Meldungen – alle übrigen Meldungen, die nur gemäß gesonderter Vereinbarung bearbeitet werden.

9.4 Bei schwerwiegenden Fehlern und sonstigen Mängeln ergreift der Anbieter unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Identifizierung und Beseitigung der Ursache oder leitet die Ergebnisse an Drittanbieter weiter. Der Anbieter stellt dem Kunden verfügbare Workarounds oder Korrekturen zur Verfügung, die der Kunde unverzüglich umzusetzen hat.

10. Support-Kontaktstelle

10.1 Der Anbieter richtet für den Kunden eine Support-Kontaktstelle ein. Diese bearbeitet Anfragen des Kunden zu technischen Voraussetzungen, Nutzungsbedingungen und funktionalen Aspekten der Software.

10.2 Der Kunde benennt geeignet qualifiziertes Personal, das Anfragen sammelt und an den Anbieter weiterleitet. Anfragen sind über dieses Personal und über die vom Anbieter vorgegebenen Kommunikationswege (z.B. E-Mail oder Ticketsystem) einzureichen.

10.3 Der Anbieter bearbeitet ordnungsgemäße Anfragen während seiner üblichen Geschäftszeiten im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und kann hierzu auf vorhandene Dokumentationen oder Schulungsunterlagen verweisen. Weitere Supportleistungen (z.B. besondere Reaktionszeiten, Service-Level, Vor-Ort-Einsätze) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Die Leistungen beginnen zu dem im Vertrag genannten Datum und werden für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit erbracht. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

11.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende zu sichern. Nach Vertragsende ist ein Zugriff auf diese Daten in der Regel aus Datenschutzgründen nicht mehr möglich. Der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei auf Wunsch.

12. Sonstiges

12.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der anwendbaren Ein- und Ausfuhrbestimmungen. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben sowie damit verbundene Verwaltungsverfahren bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.2 Es gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

12.3 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Annahme von Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der Bedingungen des Anbieters. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

12.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Soweit die Schriftform vereinbart ist, genügt die Textform nicht.

12.5 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.





German

© Copyright 2025. Made with ❤️ and 🥨 in Bavaria.

German

© Copyright 2025. Made with ❤️ and 🥨 in Bavaria.

German

© Copyright 2025. Made with ❤️ and 🥨 in Bavaria.

German

© Copyright 2025. Made with ❤️ and 🥨 in Bavaria.