AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rowisoft GmbH für die Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service)

1. Leistungen

1.1 Der Anbieter erbringt die vertraglichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, innerhalb seines Verfügbarkeitsbereichs (ab der Schnittstelle des Rechenzentrums zum Internet). Umfang, Art, Zweckbestimmung und Einsatzbedingungen der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Benutzerdokumentation.
1.2 Zusätzliche Leistungen, etwa die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
1.3 Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen und informiert den Kunden hierüber sowie über die jeweils zugehörigen Nutzungshinweise elektronisch.

2. Nutzungsumfang

2.1 Die vertraglichen Leistungen dürfen nur vom Kunden und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Leistungen per Telekommunikation (Internet) abrufen und die Funktionen der Software über einen Browser oder eine andere geeignete Anwendung (z. B. eine App) nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder an einer im Rechenzentrum bereitgestellten Infrastruktur, werden nicht eingeräumt. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
2.2 Der Kunde darf die Software nicht über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen, Dritten die Nutzung nicht gestatten und sie Dritten nicht zugänglich machen. Insbesondere darf der Kunde die Software oder Teile davon nicht vervielfältigen, verkaufen, vermieten, verleihen oder sonst überlassen.
2.3 Der Anbieter darf technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht vertragsgemäßer Nutzung ergreifen, sofern die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.
2.4 Bei missbräuchlicher oder unberechtigter Nutzung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle Informationen zu erteilen, die zur Geltendmachung von Ansprüchen erforderlich sind, insbesondere Name und Anschrift des verantwortlichen Nutzers.
2.5 Der Anbieter kann Zugangsrechte widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die erlaubte Nutzung erheblich überschreitet oder Vorschriften zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verletzt. Der Anbieter kann den Zugang in diesem Zusammenhang unterbrechen oder sperren und setzt zuvor in der Regel eine angemessene Frist zur Abhilfe. Der Widerruf allein gilt nicht als Kündigung. Ein Widerruf ohne Kündigung darf nur für einen angemessenen Zeitraum von höchstens drei Monaten aufrechterhalten werden.
2.6 Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
2.7 Der Kunde hat Anspruch auf Wiederherstellung des Zugangs, sobald er nachweist, dass der Missbrauch beendet ist und nicht wieder auftreten wird.

3. Verfügbarkeit und Leistungsstörungen

3.1 Die Verfügbarkeit richtet sich nach der Leistungsbeschreibung.
3.2 Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistungen begründen keine Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
3.3 Soweit Fristen durch Umstände beeinflusst werden, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, verlängern sich diese Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufphase. Beide Parteien informieren sich unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer der Störung.
3.4 Entsteht dem Anbieter durch eine Störung zusätzlicher Aufwand, kann er diesen gesondert berechnen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und die Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.5 Ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde binnen angemessener Frist in Textform erklärt, ob er diese Rechte geltend macht oder ob weiterhin Leistung verlangt wird. Im Fall des Rücktritts hat der Kunde dem Anbieter den Wert der bisherigen Nutzung und die durch ordnungsgemäße Nutzung eingetretene Verschlechterung zu ersetzen. Die Haftung wegen Verzugs ist auf 0,5 % der Vergütung für den betroffenen Teil je vollendete Woche des Verzugs, höchstens auf 5 %, begrenzt, ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verzug.
3.6 Für Schäden wegen Verzugs kann der Kunde 1 % je vollendete Woche des Verzugs, höchstens 10 % der Vergütung für den betroffenen Teil (bei Dauerschuldverhältnissen die Jahresvergütung), geltend machen.
3.7 § 578b BGB bleibt unberührt.

4. Datenschutz

4.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt er ausschließlich als Auftragsverarbeiter und verarbeitet diese Daten nur zur Vertragserfüllung nach Weisung des Kunden. Die Folgen solcher Weisungen trägt der Kunde.
4.2 Der Kunde bleibt Verantwortlicher und stellt sicher, dass die im Zusammenhang mit dem Vertrag erfolgende Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer dem Kunden zuzurechnenden unrechtmäßigen Verarbeitung entstehen.
4.3 Der Kunde ist gegenüber der betroffenen Person für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich, es sei denn, der Anbieter ist aufgrund einer Pflichtverletzung verantwortlich. Der Kunde prüft und beantwortet alle Anfragen und Ansprüche betroffener Personen; der Anbieter unterstützt den Kunden dabei, soweit erforderlich.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde schützt Zugangsdaten und Authentifizierungsdaten vor unbefugtem Zugriff Dritter.
5.2 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unrechtmäßigen Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder mit seiner Zustimmung entstehen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein solcher Verstoß droht.
5.3 Der Kunde nutzt die vom Anbieter bereitgestellten Datensicherungsmechanismen in eigener Verantwortung.

6. Unzulässige Nutzung und Schadensersatz

Für jeden Fall einer unberechtigten Nutzung im Verantwortungsbereich des Kunden hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die bei vertragsgemäßer Nutzung während der Mindestvertragslaufzeit angefallen wäre. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Anbieter kann weiteren Schadensersatz geltend machen.

7. Sachmängel und Aufwendungsersatz

7.1 Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Qualität der Leistungen. Unerhebliche Abweichungen, unsachgemäße oder übermäßige Nutzung, natürlicher Verschleiß, Ausfälle von Komponenten der Systemumgebung oder nicht reproduzierbare Softwarefehler begründen keine Mängelansprüche.
Ansprüche bestehen auch nicht bei äußeren Einflüssen, die nicht vertraglich vorausgesetzt sind, oder bei nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, sofern diese die Mängelanalyse oder -beseitigung nicht beeinträchtigen.
7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Beginn. Längere gesetzliche Fristen, zum Beispiel nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, bleiben unberührt. Die Bearbeitung von Mängelanzeigen hemmt die Verjährung nur, soweit das Gesetz das vorsieht. Eine Nacherfüllung wirkt sich nur auf den behobenen Mangel auf die Verjährung aus.
7.3 Rückgriffsrechte nach § 327u BGB bleiben unberührt. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Ansprüche seines eigenen Kunden, die einen Rückgriff auslösen können, und stellt alle relevanten Informationen bereit.
7.4 Der Anbieter kann Ersatz von Aufwendungen verlangen, wenn:
a) kein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte dies nicht zumutbar erkennen;
b) der Mangel nicht reproduzierbar oder nicht verifizierbar ist;
c) Kosten entstehen, weil der Kunde vertragliche Pflichten nicht erfüllt hat.

8. Rechtsmängel

8.1 Der Anbieter haftet für die Verletzung von Rechten Dritter nur, wenn die Leistung vertragsgemäß und in der vorgesehenen Umgebung genutzt wird. Die Haftung ist auf die EU, den EWR und den vereinbarten Nutzungsort beschränkt. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
8.2 Der Kunde muss den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Ansprüche Dritter geltend gemacht werden. Der Anbieter und vorgelagerte Lieferanten dürfen solche Ansprüche abwehren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Der Kunde darf Ansprüche nicht anerkennen, bevor er dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
8.3 Im Fall einer Rechtsverletzung kann der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
a) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Leistung verschaffen;
b) die Leistung so anpassen, dass die Rechtsverletzung entfällt;
c) die Leistung zurückziehen und die Vergütung erstatten, abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung, wenn keine zumutbare andere Lösung möglich ist.
8.4 Die Verjährung richtet sich nach Ziffer 7.2.

9. Incident-Management

9.1 Der Anbieter nimmt Incident-Meldungen entgegen, ordnet sie Incident-Kategorien zu und führt die vereinbarten Analyse- und Behebungsmaßnahmen durch.
9.2 Der Anbieter nimmt ordnungsgemäße Incident-Meldungen während der üblichen Geschäftszeiten entgegen und stellt auf Anfrage eine Referenznummer bereit.
9.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Incidents wie folgt eingestuft:
a) Kritische Fehler – Fehler, die die Nutzung verhindern oder stark einschränken;
b) Sonstige Störungen – Fehler, die die Nutzung deutlich einschränken;
c) Sonstige Meldungen – alle übrigen Meldungen, die nur nach Vereinbarung bearbeitet werden.
9.4 Bei kritischen Fehlern und anderen Mängeln leitet der Anbieter unverzüglich Maßnahmen ein, um die Ursache zu identifizieren und zu beheben, oder gibt Erkenntnisse gegebenenfalls an Dritthersteller weiter. Der Anbieter stellt verfügbare Workarounds oder Fixes bereit, die der Kunde umgehend umsetzen muss.

10. Support-Kontaktstelle

10.1 Der Anbieter richtet für den Kunden eine Support-Kontaktstelle ein. Diese Kontaktstelle bearbeitet Anfragen zu technischen Anforderungen, Nutzungsbedingungen und funktionalen Aspekten der Software.
10.2 Der Kunde benennt qualifiziertes Personal, das Anfragen sammelt und an den Anbieter weiterleitet. Anfragen müssen über dieses Personal und über die vom Anbieter vorgegebenen Kommunikationswege eingereicht werden, zum Beispiel per E-Mail oder Ticketsystem.
10.3 Der Anbieter bearbeitet ordnungsgemäße Anfragen während seiner üblichen Geschäftszeiten im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs und kann auf verfügbare Dokumentationen oder Schulungsinhalte verweisen. Zusätzliche Support-Leistungen, zum Beispiel schnellere Reaktionszeiten, Service Levels oder Vor-Ort-Support, erfordern eine separate schriftliche Vereinbarung.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Die Leistungen beginnen an dem im Vertrag genannten Datum und laufen für die vereinbarte Mindestlaufzeit. Die ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
11.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Andernfalls verlängert er sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende zu sichern. Nach Vertragsende ist der Zugriff auf diese Daten aus Datenschutzgründen in der Regel nicht mehr möglich. Der Anbieter unterstützt auf Anfrage.

12. Sonstiges

12.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Import- und Exportvorschriften verantwortlich. Abgaben, Gebühren und damit verbundene behördliche Verfahren bei grenzüberschreitenden Lieferungen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.2 Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die Annahme von Leistungen gilt als Anerkennung der Bedingungen des Anbieters. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
12.4 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Die Textform genügt nicht, wenn Schriftform vorgeschrieben ist.
12.5 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
pinkfarbenes, geschwungenes Logo auf schwarzem Hintergrund
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